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Die Gemeinschaftsversammlung

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Die grundsätzlichen Angelegenheiten der Verwaltungsgemeinschaft werden von der Gemeinschaftsversammlung festgelegt.
In der Gemeinschaftsversammlung sind die Gemeinden Kirchehrenbach und Weilersbach mit je vier Mitgliedern und die Gemeinde Leutenbach mit drei Mitgliedern vertreten.

Den Vorsitz in der Gemeinschaftsversammlung hat der Gemeinschaftsvorsitzende Otto Siebenhaar inne.